Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ANINCO NV

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

1.1.„ANINCO“: die Aktiengesellschaft „ANINCO“ mit Sitz in 3990 Peer, Industrieweg 2, eingetragen im Register der juristischen Personen in Antwerpen, Abteilung Hasselt, unter der Nummer 0439.279.445 und bei der Mehrwertsteuerverwaltung unter der Nummer BE0439.279.445 registriert

1.2.„Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.              

1.3. „Klant“: jede natürliche oder juristische Person (unabhängig davon, ob sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt), an die ANINCO ihre Angebote und Offerten richtet, oder jede natürliche oder juristische Person (unabhängig davon, ob sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt), die eine oder mehrere Waren kauft, dafür ein Angebot anfordert und/oder einen Vertrag mit ANINCO abschließt oder dies wünscht.

1.4. „Vertrag“: Der Vertrag zwischen ANINCO und dem Kunden, auf dessen Grundlage die Waren an den Kunden geliefert werden.

1.5.„Parteien“: ANINCO und/oder der Kunde.

               

ARTIKEL 2 - ALLGEMEINES

2.1. Die Beziehung zwischen Aninco und dem Kunden wird ausschließlich durch die folgenden Bestimmungen geregelt. Im Falle von Widersprüchlichkeiten ist immer die höchstrangige Bestimmung maßgebend.

(i) die schriftliche und unterzeichnete Sondervereinbarung;  

(ii) das wirksame und akzeptierte Angebot;                

(iii) die von ANINCO ausgestellte Auftragsbestätigung;             

(iv) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;     

(v) das belgische Recht, unter Ausschluss von gesetzlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass ein anderes Recht als das belgische Recht anwendbar ist.

2.2. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien möglich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden jederzeit ergänzend Anwendung. Der Kunde bestätigt, dass seine eigenen allgemeinen oder besonderen (Einkaufs-)Bedingungen nicht auf den Vertrag anwendbar sind.

2.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (vollständig) rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine angemessene Regelung zu treffen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

2.4. Alle Streitigkeiten zwischen ANINCO und dem Kunden unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts am Sitz von ANINCO.

2.5. Wenn ANINCO (eines) der Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (sofort) ausübt, bedeutet dies nicht, dass sie auf dieses/diese Recht(e) verzichtet. ANINCO kann dieses/diese Recht(e) jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt ausüben. Jeder Verzicht von ANINCO auf ein Recht muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen und kann nicht durch Analogie abgeleitet werden.

2.6. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Parteien als ausgewogen betrachtet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden daher stets unter Berücksichtigung der konkreten Kooperationsformen interpretiert.

2.7. ANINCO hat jederzeit das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Etwaige Änderungen werden dem Kunden stets vorher mitgeteilt. Änderungen an wesentlichen Bestandteilen der Vereinbarung werden stets auf der Grundlage objektiver vertretbarer Faktoren vorgenommen.

2.8. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung nicht auf einen Dritten übertragen, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart.

               

ARTIKEL 3 – ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG

3.1. Alle Angebote, Offerte und Preisvorschläge sind völlig unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, und sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen. Ein Angebot gilt nur für die jeweilige Bestellung und also nicht automatisch für (ähnliche) Folgebestellungen. Ein Angebot gilt darüber hinaus nur während der im Angebot angegebenen Frist, sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ohne Fristangabe im Angebot ist dessen Gültigkeit auf vierzehn (14) Kalendertage beschränkt.

3.2. ANINCO hat stets das Recht, jederzeit zu entscheiden, dass sie nicht liefern kann, und zwar ohne Angabe von Gründen und bis zum Datum des tatsächlichen Vertragsabschlusses.

3.3. Die Vereinbarung gilt als rechtsgültig zustande gekommen, nachdem ANINCO ein angenommenes Angebot/eine angenommene Bestellung schriftlich bestätigt hat oder in jedem Fall in dem Moment, in dem ANINCO mit der Erfüllung der Vereinbarung beginnt.

 

ARTIKEL 4 - ÄNDERUNGEN UND ANNULLIERUNG

4.1. Nach Zustandekommen der Vereinbarung kann der Kunde seine Bestellung weder ändern noch annullieren, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Im Falle einer Annullierung durch den Kunden sind alle ANINCO entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sofort einforderbar, mindestens jedoch 10 % der Hauptsumme, gegebenenfalls erhöht um den Schaden, der ANINCO durch die Annullierung entstanden ist.

 

Artikel 5: LIEFERUNG UND ERFÜLLUNG DER VEREINBARUNG

5.1. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf die Waren, die in dem wirksamen und angenommenen Angebot und/oder in der von ANINCO ausgestellten Auftragsbestätigung beschrieben sind. Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen der Bestellung nach Zustandekommen der Vereinbarung gelten nur nach schriftlicher Genehmigung durch ANINCO. Der Kunde erkennt an, dass derartige Änderungen und/oder Ergänzungen sich auf den Preis und die Lieferfristen auswirken werden.

5.2. Der Kunde hat bei kleinen Änderungen an der Ware, wenn diese technisch notwendig sind oder sich aus Entwicklungen im technischen, technologischen, Produktions- und ästhetischen Bereich ergeben, keinerlei Regressansprüche gegen ANINCO. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass diese Änderungen die spezifischen funktionalen und äußeren Eigenschaften der Ware, die für den Kunden wesentlich sind, nicht beeinträchtigen.

 

ARTIKEL 6 - UNTERBEAUFTRAGUNG

6.1. ANINCO hat das Recht, ihre Waren vollständig oder teilweise durch einen Lieferanten oder Unterauftragnehmer liefern zu lassen.   

6.2. Artikel 11 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt in vollem Umfang für die Angestellten und/oder Unterauftragnehmer von ANINCO.

 

ARTIKEL 7 - LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

7.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen immer „ab Werk“ (Ex Works, EXW) an die Adresse von ANINCO.

7.2. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen ANINCO und dem Kunden geltenden Incoterms® interpretiert.

7.3. Die angegebenen Ausführungs- und Lieferfristen sind stets annähernd, es sei denn, es wurde von ANINCO etwas anderes vereinbart.

7.4. Im Falle einer Überschreitung der angegebenen annähernden Lieferfrist vereinbaren ANINCO und der Kunde eine angemessene Nachfrist, jedoch ohne das Recht auf Schadensersatz oder Auflösung der Vereinbarung zwischen ANINCO und dem Kunden. Dementsprechend ist der Kunde aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware werden etwaige vom Kunden bezahlte Vorschüsse vollständig von ANINCO erstattet.

7.5. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, automatisch um den Zeitraum, in dem eine Verzögerung in der Produktion und/oder im Versand und/oder in der Herstellung und/oder ein anderer Umstand vorliegt, der die Erfüllung vorübergehend verhindert, unabhängig davon, ob dies ANINCO zuzurechnen ist oder nicht.

7.6. In jedem Fall haftet ANINCO nicht für Verzögerungen, die auf das Verschulden von Herstellern und/oder Lieferanten von ANINCO, des Kunden, seiner Kunden und/oder sonstiger Dritter zurückzuführen sind.

7.7. ANINCO hat das Recht, die gekaufte Ware in mehreren Teilen zu liefern.

               

 

 

ARTIKEL 8 - PREISE UND KOSTEN

8.1. Alle Preisangaben und die Preise, die ANINCO in Rechnung stellt, sind die zum Zeitpunkt des Angebots/des Zustandekommens der Vereinbarung gültigen Preise. Diese Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich grundsätzlich zzgl. MwSt., Steuern und Abgaben und etwaiger Versicherungs- und Verwaltungskosten, Liefer- und Versandkosten sowie Kosten und Gebühren für Montage und Prüfung, Entwurfskosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Restaurantkosten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

8.2. Kursschwankungen, Erhöhungen von Materialpreisen und Rohstoffen, Verknappung, Preiserhöhung durch Lieferanten von ANINCO, Erhöhung von Löhnen, Gehältern, Soziallasten, behördlicherseits auferlegten Kosten, (Umwelt-)Abgaben und Steuern, Transportkosten, Ein- und Ausfuhrzöllen sowie Versicherungsprämien und sonstige objektive Ursachen, die eine Preiserhöhung erforderlich machen, die zwischen dem Zustandekommen der Vereinbarung und der Lieferung der Waren auftreten, können zu einer Preiserhöhung führen. Wenn der Preis erhöht wird, ohne dass ein objektiver Grund im Sinne der vorstehenden Bestimmungen vorliegt, hat der Kunde jedoch das Recht, die Preiserhöhung innerhalb von 48 Stunden anzufechten und die Vereinbarung neu zu verhandeln. ANINCO wird den Kunden stets im Voraus schriftlich über eine Preiserhöhung informieren.

 

ARTIKEL 9. - RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

9.1. Alle Rechnungen sind am Sitz von ANINCO zahlbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Alle Kosten einer Beitreibung gehen zu Lasten des Kunden. Die Rechnungen von ANINCO gelten als angenommen, falls sie nicht innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt schriftlich beanstandet wurden.

9.2. ANINCO hat das Recht, vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

9.4. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung am Fälligkeitstag einer der Rechnungen:

a)            wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ein Jahreszinssatz in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 2. August 2002 erhoben. Die Zinsen werden jährlich kapitalisiert und sind ab dem Rechnungsdatum bis zur vollständigen Zahlung zu zahlen, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt;

b)            schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung einen Pauschalbetrag von zehn Prozent (10 %) des Rechnungsbetrages mit einem Minimum von hundertfünfundzwanzig (125) Euro als Schadensersatz, unbeschadet des Rechts von ANINCO zum Nachweis höherer Schäden;

c)            ist der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet;

d)            hat ANINCO das Recht, falls der Kunde die Rechnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Inverzugsetzung beglichen hat, (i) die etwaigen bereits gelieferten Waren vom Kunden zurückzufordern; (ii) die (weitere) Erfüllung der betreffenden und/oder einer oder mehrerer anderer Vereinbarungen mit dem Kunden auszusetzen und/oder aufzulösen; und (iii) alle anderen, sogar nicht fälligen Rechnungen von ANINCO für unverzüglich fällig zu erklären;

9.5. Die Annahme von Teilzahlungen erfolgt unter Vorbehalt und wird in folgender Reihenfolge berechnet: (i) Kosten der Beitreibung; (ii) Schadenersatz; (iii) Zinsen; (iv) die zuletzt fälligen Hauptbeträge.

 

ARTIKEL 10 - ANNAHME, REKLAMATION UND GARANTIE

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach der Lieferung unverzüglich auf ihre Konformität zu prüfen und ANINCO innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung unverzüglich nachweisbare Abweichungen, Schäden und/oder damit zusammenhängende Beanstandungen an der gekauften Ware mitzuteilen, um geltend gemacht werden zu können. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Lieferung als gemäß der schriftlichen Vereinbarung, dem gültigen und angenommenen Angebot bzw. der von ANINCO ausgestellten Auftragsbestätigung durchgeführt.

10.2. Reklamationen wegen versteckter Mängel an den gelieferten Waren und/oder der Vertragsausführung müssen vom Kunden innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Mängel vernünftigerweise hätte entdecken müssen, per Einschreiben an ANINCO gemeldet werden. Die Inverzugsetzung muss eine umfassende Beschreibung aller vorhandenen Mängel enthalten, damit ANINCO in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Solche Reklamationen können ANINCO spätestens innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung der Ware oder innerhalb der geltenden Garantiezeit des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten von ANINCO mitgeteilt werden.

10.3. Bezieht sich die Vereinbarung auf Waren, die nicht von ANINCO hergestellt, sondern nur von ANINCO weiterverkauft werden, so hat der Kunde die Möglichkeit, die Garantie für einen Zeitraum in Anspruch zu nehmen, der der Garantiezeit entspricht, die der jeweilige Hersteller oder Lieferant ANINCO anbietet, höchstens jedoch für 12 Monate nach Kauf, Lieferung oder Montage. ANINCO garantiert, dass für alle von ANINCO gelieferten und von Dritten hergestellten Produkte die Herstellergarantie gilt.

10.4. Im Falle von Beanstandungen, die ANINCO rechtzeitig und ordnungsgemäß mitgeteilt werden, wird ANINCO nach eigenem Ermessen: (i) die mangelhafte Ware ersetzen oder reparieren, soweit dieselbe Ware noch auf Lager ist oder hergestellt werden kann.  Wenn die mangelhafte Ware nicht länger vorrätig ist, kann ANINCO dem Kunden ein funktionales Äquivalent liefern oder (ii) einen Betrag gutschreiben, der nach dem Grundsatz des redlichen Geschäftsverkehrs mit Art und Umfang des betreffenden Mangels übereinstimmt. Der Kunde erkennt an, dass diese Maßnahmen, jeweils einzeln, einen vollständigen und adäquaten Ersatz sämtlicher Schäden aufgrund etwaiger Mängel beinhalten und akzeptiert, dass die Durchführung dieser Maßnahmen nicht als Annahme einer Haftung durch ANINCO betrachtet werden kann.

10.5. Die Garantieverpflichtung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch, falscher Handhabung, unzureichender Pflege und bei Nichtbeachtung der technischen Gebrauchsanweisung.

10.6. Reklamationen sind nicht möglich, wenn:

•             Die gelieferten Waren einen oder mehrere Mängel/Abweichungen aufweisen, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen;

•             Der Schaden durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch die Missachtung von Anweisungen, Hinweisen und Ratschlägen von ANINCO durch den Kunden verursacht wurde;

•             Die gelieferten Waren für einen anderen als den normalerweise vorgesehenen Zweck verwendet oder unsachgemäß verwendet, gelagert oder transportiert wurden;

•             Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von ANINCO Arbeiten an den gelieferten Waren durchgeführt haben;

•             Der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber ANINCO (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht erfüllt hat.

 

ARTIKEL 11 - HAFTUNG

11.1. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beschränkt sich sowohl die vertragliche als auch die außervertragliche Haftung von ANINCO, ihren Angestellten und/oder Unterauftragnehmern gegenüber dem Kunden auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftung und ist in jedem Fall auf den jeweiligen Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) begrenzt.

11.2. Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ANINCO, ihren Mitarbeitern und/oder Unterauftragnehmern haftet ANINCO unter keinen Umständen für:

(i) indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an Dritten, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Umweltschäden, seelische Schäden...);

(ii) Mängel, die direkt oder indirekt durch die Handlung des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob diese auf Fehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind;

(iii) Schäden infolge falscher oder unsachgemäßer Verwendung oder Verarbeitung der gekauften Waren, oder für die Nichtanwendbarkeit des gelieferten Produkts und/oder der Dienstleistung oder eine unbeabsichtigte und/oder unerwünschte Wechselwirkung infolge der gleichzeitigen Verwendung der gelieferten Waren mit anderen Waren;

(iv) Schäden infolge der Nichteinhaltung gesetzlicher und/oder sonstiger Verpflichtungen durch den Kunden und/oder einen Dritten;

(v) Schäden infolge normaler Abnutzung; und

(vi) Schäden, für die ausschließlich der Lieferant von ANINCO verantwortlich ist.

11.3. Der Kunde erkennt an, dass ANINCO keine Garantie bietet, dass die Ware die Rechtsvorschriften oder Anforderungen in einem bestimmten Hoheitsgebiet erfüllt, außer den in Belgien anwendbaren Rechtsvorschriften und Anforderungen zum Zeitpunkt der Warenlieferung an den Kunden durch ANINCO, sodass ANINCO für spätere Gesetzesänderungen welcher Art auch immer nicht haftbar gemacht werden kann.

 

 

ARTIKEL 12 - EIGENTUMSVORBEHALT

12.1. Die von ANINCO gelieferten Gegenstände und Materialien bleiben, unabhängig davon, ob sie verarbeitet, vermischt, installiert oder eingebaut wurden, Eigentum von ANINCO, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt hat (einschließlich der Bezahlung der Rechnung in Form von Kapital, Zinsen und Kosten). Bei der Warenlieferung werden jedoch alle Risiken dem Kunden übertragen.

12.2. Der Kunde hat nicht das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs zu veräußern, zu verarbeiten, zu verwenden, umzuformen, zu übertragen, zu belasten und/oder darüber zu verfügen.

12.3. Die Parteien vereinbaren, dass die verschiedenen Vereinbarungen/Bestellungen zwischen ihnen als Teil eines wirtschaftlichen Ganzen betrachtet werden und dass ANINCO stets einen Eigentumsvorbehalt an der Ware hat, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Kunden befindet, solange der Kunde Außenstände gegenüber ANINCO hat.

12.4. Der Kunde muss stets alles Nötige tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte an der unbezahlten Ware sicherzustellen. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Beschlag nehmen bzw. sich diesbezüglich Rechte vorbehalten oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, ANINCO darüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der erwähnten Pfändung, zu informieren.

12.5. Bei Nichtbezahlung am Fälligkeitstag kann ANINCO die sofortige Rückgabe der gelieferten Materialien per Einschreiben verlangen. Diese Rückgabe erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden (einschließlich Transport, Personal usw.). Das Risiko verbleibt auch dann beim Kunden, wenn ANINCO die Ware wegen Nichtbezahlung zurückholt und wieder in ihrem Lager unterbringt. Erst wenn die Vereinbarung durch rechtliche Mittel oder durch Vereinbarung der Parteien beendet wird, geht das Risiko wieder auf ANINCO über. Solange die gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts im Eigentum von ANINCO steht, ist ANINCO jederzeit berechtigt, sich vom Zustand dieser Ware zu überzeugen.

12.6. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

12.7. Die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass ANINCO Waren in Konsignation liefert. In diesem Fall gelten die vorstehenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt uneingeschränkt weiter. Der Eigentumsübergang von Waren in Konsignation findet erst statt, wenn der Kunde einerseits (i) seine Option zum Kauf der Waren ausgeübt und andererseits (ii) alle seine Verpflichtungen, einschließlich der Zahlung des fälligen Preises, erfüllt hat.

12.8. Die vorgenannte Kaufoption wird vom Kunden ausgeübt, indem er entweder (i) die Ware an einen Drittkäufer verkauft und damit automatisch und gleichzeitig einen Kaufvertrag mit ANINCO über diese Ware abschließt, oder (ii) ANINCO schriftlich mitteilt, dass er die Ware selbst übernehmen möchte.

 

ARTIKEL 13 - HÖHERE GEWALT UND NOTLAGE (HARDSHIP)

13.1. ANINCO übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung ihrer Pflichten aufgrund von höherer Gewalt oder einer Notlage.

13.2. Mit höherer Gewalt sind alle Umstände gemeint, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung unvorhersehbar oder unvermeidbar sind und die Durchführung der Vereinbarung durch ANINCO (vorübergehend) unmöglich machen. Zu diesen Umständen gehören beispielsweise (jedoch nicht beschränkt auf) Krieg, Naturverhältnisse und/oder Katastrophen, Epidemien, Pandemien, durch Witterungsverhältnisse entstandene Schäden, Brand, Pfändung, Krankheiten, Streiks, Personalmangel, Erschöpfung des Vorrats, Maschinenbruch, Aussperrung, elektrische, Informatik-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, Hacking, behördliche Entscheidungen oder Interventionen (einschließlich der Verweigerung oder Annullierung einer Genehmigung oder Lizenz), Brennstoffmängel, Verzögerungen bei und/oder Insolvenz von Auftragnehmern oder sonstigen Dritten, deren Dienstleistungen/Waren ANINCO nutzt.

13.3. Mit Notlage sind alle Umstände gemeint, die die Durchführung der Vereinbarung für ANINCO in finanzieller Hinsicht oder sonst wie schwerer oder schwieriger machen als vernünftigerweise vorhersehbar war.

13.4. ANINCO behält sich zudem das Recht zur Geltendmachung höherer Gewalt vor, wenn das Ereignis, das die (weitere) Einhaltung der Vertragsleistungen verhindert, eintritt, nachdem ANINCO ihren Verpflichtungen hätte nachkommen sollen.

13.5. Im Falle höherer Gewalt kann ANINCO nach eigener Wahl und eigenem Ermessen ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Regressansprüche gegen ANINCO: (i) dem Kunden vorschlagen, die fehlende Ware durch ein funktionelles Äquivalent zu ersetzen; (ii) die Durchführung ihrer Pflichten vorübergehend aussetzen; (iii) die Vereinbarung zwischen ANINCO und dem Kunden außergerichtlich auflösen, wenn die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt länger als drei (3) Monate nicht durchgeführt werden kann.

13.6. Im Falle einer Notlage kann ANINCO nach eigener Wahl und eigenem Ermessen ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Regressansprüche gegen ANINCO: (i) dem Kunden vorschlagen, die fehlende Ware durch ein funktionelles Äquivalent zu ersetzen; (ii) die Durchführung ihrer Pflichten vorübergehend aussetzen; (iii) die Bedingungen, unter denen die Vereinbarung umgesetzt wird, neu aushandeln. Wenn der Kunde nicht nach Treu und Glauben an diesen Neuverhandlungen teilnimmt, kann ANINCO gemäß dieser Vereinbarung die Festlegung neuer Vereinbarungsbedingungen und/oder die Verurteilung des Kunden zu Schadensersatz beim zuständigen Gericht beantragen.

13.7. Im Falle höherer Gewalt oder einer Notlage ist der Kunde nicht berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen oder Schadensersatz zu verlangen.

13.8. Soweit ANINCO ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann, ist ANINCO berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

 

ARTIKEL 14 – BEENDIGUNG

14.1. Unbeschadet sonstiger Gründe, die die sofortige Auflösung/Beendigung der Vereinbarung durch ANINCO rechtfertigen, hat ANINCO das Recht, die Vereinbarung per Einschreiben ohne gerichtliche Intervention und ohne Schadensersatz in einem der folgenden Fälle umgehend aufzulösen:

a)            Im Falle einer Änderung der Situation des Kunden, einer kollektiven Schuldenregelung, einer Auflösung oder Liquidation, eines Konkurses oder eines anderen in Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches vorgesehenen Insolvenzverfahrens des Kunden oder wenn ein signifikanter Teil der Aktiva des Kunden beschlagnahmt wird oder in jeder anderen Hypothese, bei der die Gesamtheit oder ein wichtiger Teil der Aktiva des Käufers der direkten oder indirekten Kontrolle der Gläubiger, Gerichte oder privater bzw. behördlicher Dritter unterzogen wird oder sonstige Umstände, die das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen können und die auf objektiven Gründen beruhen, oder im Falle von Betrug, vorsätzlicher Falschdarstellung oder Täuschung seitens des Kunden;

b)            Der Kunde nach einer per Einschreiben zugestellten Mahnung zur Behebung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen es noch immer unterlässt, seinen sich aus der Vereinbarung ergebenden Pflichten nachzukommen.

14.2. Wenn die Vereinbarung zwischen ANINCO und dem Kunden beendet wird, unabhängig davon, ob das in diesem Artikel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Recht auf Auflösung in Anspruch genommen wird oder nicht, verliert der Kunde das Recht, von ANINCO die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die beendete Vereinbarung zu verlangen.               

14.3. ANINCO kann bei Beendigung/Auflösung der Vereinbarung die in Konsignation gelieferten

Waren sofort zurücknehmen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

ARTIKEL 15 - RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND GEHEIMHALTUNG

15.1. ANINCO bleibt ausschließlicher Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die sie an den von ihr gelieferten Waren besitzt (z. B. Modelle, Zeichnungen, Bilder und von ANINCO verwendete oder entwickelte Materialien), es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

15.2. Der Kunde sichert ANINCO zu, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten die geistigen Eigentumsrechte Dritter sowie die geistigen Eigentumsrechte von ANINCO nicht verletzen (u. a. durch Unterlassung des direkten und indirekten Kopierens/Vervielfältigens der gelieferten Waren, Modelle, Pläne, Zeichnungen, Diagramme usw.).

15.3. Alle Dokumente, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe jeglicher Art, die dem Kunden während der Verhandlungen und/oder der Erfüllung der Vereinbarung zwischen ANINCO und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder die in einem eventuellen Dokument von ANINCO erwähnt werden, müssen vertraulich behandelt werden. Auf erstes Verlangen von ANINCO sind die vorgenannten Unterlagen zurückzugeben. Diese Dokumente, Informationen, Modelle und Entwürfe bleiben Eigentum von ANINCO und dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von ANINCO nicht an Dritte weitergegeben, kopiert oder (in)direkt, ganz oder teilweise, für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vereinbarung zwischen ANINCO und dem Kunden fort, zumindest solange, bis die betreffenden Unterlagen, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe ohne Verschulden des Kunden öffentlich bekannt werden.

 

ARTIKEL 16 - PERSONENBEZOGENE DATEN

16.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gegenwärtig anwendbaren internationalen und nationalen Datenschutzgesetzgebung, und zwar (i) der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und (ii) das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

16.2. ANINCO wird nur die personenbezogenen Daten ihres Kunden anfordern, die für den Zweck ihrer Verarbeitungen erforderlich sind. ANINCO wird personenbezogene Daten nur auf einer rechtlichen Grundlage verarbeiten. Der Kunde erteilt ANINCO die Erlaubnis, die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in eine automatisierte Datenbank aufzunehmen. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzpolitik von ANINCO verwendet und verarbeitet (einsehbar auf www.aninco.be). Der Kunde gibt ANINCO die Erlaubnis, diese Daten Dritten (darunter, jedoch nicht beschränkt auf ihre Unterauftragnehmer, Transporteure oder die jeweiligen Hersteller/Lieferanten der verkauften Ware) im Hinblick auf die Vertragserfüllung zu übermitteln.

16.3. ANINCO ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten ihres Kunden.

16.4. Der Kunde kann stets die Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit seiner Daten beantragen.

•             per Post: ANINCO NV, Industrieweg 2, 3990 Peer; Belgien

•             per E-Mail: info@aninco.be

 

 

 

Datenschutzerklärung Vertrag und Marketing

Ihre personenbezogenen Daten (Name, Firmenname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden von Aninco NV zur Kundenverwaltung aufgrund des Vertragsverhältnisses aufgrund Ihres erteilten Auftrages/Auftrags im Rahmen verschiedener gesetzlicher Verpflichtungen (unsere Haftung, Aufbewahrungspflicht, Rechnungslegungsrecht) und für Direktmarketing (um Ihnen ggf. neue Dienstleistungen anzubieten) auf Grundlage unseres berechtigten Geschäftsinteresses. Die Verarbeitung erfolgt immer durch den Manager.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre Daten bei der uns erteilten Beauftragung/Durchführung eines erteilten Auftrages nicht löschen können, um unsere Leistungen zu gewährleisten. Nach Beendigung des Auftrages (ggf. durch Sie) sind wir im Rahmen der für uns geltenden gesetzlichen Pflichten verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten für weitere 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten, die wir dann über Sie speichern und archivieren, sind nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung erforderlich.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der uns übertragenen Beauftragung und in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung von uns an Dritte weitergegeben werden können. Sie können sich hierzu jederzeit an uns wenden und wir werden Sie darüber informieren, in welchem ​​Fall sich Ihre Daten befinden.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten für Direktmarketingzwecke verarbeiten, reicht es aus, uns unter info@aninco.be zu informieren. Sie können auch jederzeit über diese Adresse erfragen, welche Daten wir über Sie verarbeiten und diese berichtigen oder löschen lassen (letzteres soweit im Rahmen des erteilten Auftrages und des Gesetzes möglich).

Sollten Ihre an uns übermittelten Daten unrichtig sein und Sie eine Berichtigung verlangen, können Sie, soweit möglich, jederzeit die Einschränkung der Verarbeitung der Daten verlangen.

Alle Leistungen, die im Rahmen der Ihnen durch die Datenschutzgrundverordnung gewährten Rechte erbracht werden, sind, soweit zumutbar, unentgeltlich.

Wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Datenschutzkommission (Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel) wenden.

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